Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 8 B 105/06 AS |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.04.2006 - L 8 B 105/06 AS (https://dejure.org/2006,105701)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. April 2006 - L 8 B 105/06 AS (https://dejure.org/2006,105701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,105701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.07.2005 - B 7a AL 162/05 B
Prozessunfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren, Verbindung oder Trennung von …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 8 B 105/06
Doch ist das Rechtsmittel eines Beteiligten, der sich dagegen wendet, dass er in der Vorinstanz als prozessunfähig behandelt worden ist, ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozessfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl Bundessozialgericht, Beschluss vom 29. Juli 2005 - B 7a AL 162/05 B ). - SG Hildesheim, 05.10.2005 - S 35 AS 9/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 8 B 105/06
Das Sozialgericht (SG) Hildesheim hat in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen S 35 AS 9/05 ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten vom 10. August 2005 eingeholt, aus welchem das SG auf die mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers geschlossen hat (siehe dazu auch Senatsurteil vom 19. Januar 2006 - L 8 AS 352/05 ). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2006 - L 8 AS 352/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 8 B 105/06
Das Sozialgericht (SG) Hildesheim hat in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen S 35 AS 9/05 ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten vom 10. August 2005 eingeholt, aus welchem das SG auf die mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers geschlossen hat (siehe dazu auch Senatsurteil vom 19. Januar 2006 - L 8 AS 352/05 ).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2008 - L 8 B 301/08
Einstweiliger Rechtsschutz - nachträgliche Begrenzung des Streitgegenstandes - …
Im vorliegenden Fall ist die behauptete "Trennung" nach außen nicht dokumentiert, sodass der Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen ist (so bereits auch LSG M-V, Beschluss vom 07. März 2007 - L 8 B 105/06 -).